Warum benötige ich ein Gutachten ?

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden wird ein Kfz-Gutachten nicht nur zur Ermittlung der Schadenhöhe benötigt. Ein unabhängiges Schadengutachten beinhaltet sämtliche Kosten, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen sind.

Es werden in dem ausführlichen Schadengutachten wichtige Punkte, wie den Nutzungsausfall, die eventuell anfallende merkantile Wertminderung, die Reparaturdauer, die Wiederbeschaffungsdauer, den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges sowie ein eventuell zu ermittelnder Restwert aufgeführt. Zusätzlich werden die Daten zum Unfallzeitpunkt, des Schadenortes, sowie die Daten des Unfallverursachers notiert.


Lassen Sie sich keinen Kfz Gutachter der gegnerischen Versicherung schicken, dieser kalkuliert in der Regel zugunsten der regulierenden Haftpflichtversicherung.

Wir besichtigen den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug in der Regel noch am selben Tag, sodass Sie das Schadengutachten bereits nach 24 Stunden erhalten. Auch die Weiterleitung an die gegnerische Haftpflichtversicherung oder Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht übernehmen wir für Sie. Das Schadengutachten ist die Grundlage um den entstandenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Zögern Sie nicht auch bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) einen freien und unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen. Oftmals ist der vermeintlich kleine Bagatellschaden ein größerer und umfangreicherer Schaden als gedacht.
Wir beraten Sie gerne.

Was kostet ein Kfz Gutachten ?

Sie tragen keine Schuld am Unfall? Dann muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Gutachtenerstellung übernehmen. 

Sie können bei einem unverschuldeten Kfz Unfall Ihren Kfz-Gutachter vor Ort selbst auswählen. Auch die Kosten für die Anfahrt, sowie die Nebenkosten sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.

Da wir direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen, müssen Sie nicht in Vorkasse treten.